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| Service - Energieberatung |
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»Der Energieausweis: gesetzliche Pflicht für Vermieter und Verkäufer. Auch für Eigentümer mit Sanierungsabsichten ermitteln wir fundierte Optimierungspotenziale in bester Kosten-Nutzen-Relation und erschließen günstige KfW-Darlehen.«
rast: Die richtige Entscheidung. – Für vorbildliche Sanieren!
Matthias Wien, Energieberater (TÜV)
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Der Energiepass kommt - unser Architekt und Energieberater (TÜV) Matthias Wien berät Sie gerne über:
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Rechtliche Rahmenbedingungen nach EnEV und EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. |
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Prüfung und Bewertung von Baustoffen, Bauteilen und Baukonstruktionen
unter bautechnischen und bauphysikalischen Aspekten. |
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Objektbezogene Anwendung von Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzvorschriften. |
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Auswahl technischer Anlagen unter dem Aspekt der sinnvollen und sparsamen Energieverwendung. |
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Aufnahme von Gebäuden und technischer Anlagen sowie Dokumentation für die bauphysikalische Beurteilung. |
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| Das Erstellen von Gutachten und eine ausführliche, fundierte Kundenberatung gehören ebenso zu diesem Service-Angebot. |
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Informationen zur Einführung des Energieausweises im Gebäudebestand zum 1.7.2008 |
Der Energieausweis im Gebäudebestand wird ab 1.7.2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter bei Verkauf oder Vermietung zur Pflicht werden und besitzt eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, werden die Ausweise zum 1.7.2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1.1.2009 Pflicht.
Bei Nichtwohngebäuden tritt die Energieausweis-Pflicht zum 1.7.2009 in Kraft.
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Wahlfreiheit
Bis 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Ab dem 1. Oktober 2008 besteht die Wahlfreiheit nur noch für die nachfolgenden Gebäude:
- Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, wobei gilt:
beim Bau selbst oder einer späteren Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
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Bedarfsausweis
Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heizungstechnik. In einer technischen Analyse nehmen wir die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Wir decken Schwachstellen auf und geben fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnen wir die Energie, die für Heizung, Lüftung, und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Diese Variante ist aufwändiger zu erstellen, schließlich reicht nicht nur ein Blick in die Heizkostenrechnungen.
Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.
Auch für Gebäude beziehungsweise Modernisierungen an Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, ist der Energiebedarfsausweis verpflichtend. Bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen im Bestandsgebäude ist ohnehin ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen.
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Verbrauchsausweis
Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser an.
In diese Werte fließt also das Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise besonders warme Räume bevorzugen oder bei gekippten Fenstern heizen, so hat dies eine schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge.
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