Richtig planen.

rast: Planen. Bauen. Wohnen. – Wir hören Ihnen zu und denken und planen mit Ihnen gemeinsam Ihr Bauprojekt. Beim Objektankauf sind wir ebenso Ihr erfahrener Partner wie bei der Suche, der Bewertung und dem Erwerb Ihres Grundstücks. Unsere Architekten entwerfen anspruchsvolle Nutzungs- und Raummodelle, erstellen bedarfsgerechte Baukonzepte - wie energieeffizient, barrierefrei, altersgerecht - und erbringen alle von Ihnen gewünschten Architekturleistungen. Ebenso koordinieren und beauftragen wir für Sie die ausführenden Baugewerke und stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Finanzierung Ihres Bauvorhabens geht: bei der Beantragung von Förderfinanzierungen und bei der Erstellung zinsgünstiger Finanzierungsangebote unserer Hausbanken.
Wir planen für Sie - richtig.

Die Architekturleistung wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - der HOAI - in neun Leistungsphasen gegliedert, die kombiniert oder einzeln beauftragt werden können. Gerne geben wir exemplarisch einen Einblick.

Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Beratung zum gesamten Ablauf.

Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Planskizzen mit erläuternden Angaben, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung.

Erarbeitung des endgültigen Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung.

Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.

Durcharbeiten aller Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung, Detail- und Konstruktionszeichnungen, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen.

Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung.

Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Verhandlungen mit Bietern, Kostenanschlag, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.

Überwachung des Ausbaus, ob in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung, Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung.

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.


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